Mann darf in seiner eigenen Wohnung nicht rauchen

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Weil es den Nachbar stört, muss der Mieter auf Glimmstängel verzichten.
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Ein Gerichtsurteil in Wien hat für den nächsten Knalleffekt in Sachen Nichtraucherschutz gesorgt. Erstmals hat ein österreichisches Gericht einem Mieter verboten, in den eigenen vier Wänden zu rauchen.
Wiener qualmte nachts und störte andere Mieter
Der betroffene Wiener ist Zigarrenraucher und hat vornehmlich zwischen Mitternacht und drei Uhr früh auf seiner Loggia oder bei geöffnetem Fenster gepafft. Der Mieter schräg gegenüber fühlte sich dadurch gestört, weil der Geruch bis in sein Schlafzimmer gedrungen sei. Er klagte auf Unterlassung einer Immission.
Jetzt gab ihm das Bezirksgericht Innere Stadt Wien recht. Es stellte zudem fest, dass hier ein "erheblich nachteiliger Gebrauch" vorliegt. Das ist immer dann der Fall, wenn durch das "Produzieren von Zigarrenrauch andere Mieter vertrieben und ihnen Gründe für eine vorzeitige Vertragsauflösung gegeben werden".
Schon Vormieter ergriff die Flucht
Auch der Vormieter fühlte sich gestört und löste den Mietvertrag vorzeitig auf. Für ihn waren Atemwegserkrankungen der Kinder ausschlaggebend. Die Unterlassungsverpflichtung ist nicht an eine bestimmte Zahl von Zigarren gebunden. Erwartet wird, dass der Mieter die Entscheidung anfechtet.