Frau darf sich selbst verklagen

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Skurriler Rechtsstreit im Land der unbegrenzten Möglichkeiten
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Eine Frau in den USA hat das Recht, sich selbst zu verklagen, das urteilte ein Gericht im Bundesstaat Utah. Barbara Bagley bekam damit die Erlaubnis, sich selbst wegen eines tödlichen Auto-Unfalls zu belangen. Die Frau war 2011 als Lenkerin in einen Crash verwickelt, bei dem ihr Ehemann verstarb. Jetzt verklagt Bagley - als Vertreterin des Nachlasses ihres Mannes, Bagley - als Lenkerin des Unfall-Autos und Kundin einer Versicherung.
Es geht um Versicherungs-Geld
Ihre Forderung: Eine hohe Summe für Behandlungs- und Begräbnis-Kosten, Kompensation für den Ausfall der zukünftigen Einnahmen ihres Mannes und Schmerzensgeld. In der Klage behauptet Bagley, dass sie nachlässig gehandelt und dadurch den Unfall verursacht habe. Für die Zahlungen würde im Falle eines diesbezüglichen Urteils wohl die Versicherung aufkommen.
Weiter verkompliziert wird die Klage dadurch, dass Bagley eigentlich gar keine Summe von sich selbst für sich selbst verlangen kann. Daher tritt sie in der Klage als Verwalterin des Nachlasses ihres Mannes auf. Das Geld würde also formal dem Nachlass zukommen und nur über diesen Umweg zu ihr gelangen.
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