Nivea streitet um sein Blau

© Getty Images
Konzern Beiersdorf will Erhalt seiner Farbmarke vor Gericht durchsetzen.
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Die Chancen von Nivea-Eigentümer Beiersdorf im Kampf um seine blaue Farbmarke sind gestiegen. Der Bundesgerichtshof (BGH) deutete bei seiner mündlichen Verhandlung am Donnerstag an, dass ein Erkennungswert der Farbe bei über 50 Prozent der Verbraucher ausreichen könnte, um eine abstrakte Farbe als Marke schützen zu können.
Allerdings könnte der BGH ein neues Gutachten zur Zuordnung von Blau und Nivea einfordern und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu weiteren Fragen anrufen.
Zunächst Farbmarke gelöscht
Im Ausgangsverfahren hatte der mit Beiersdorf konkurrierende Unilever-Konzern die Löschung der blauen Farbmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt mit Erfolg durchgesetzt und war darin auch vom Bundespatentgericht bestätigt worden. Die Richter hatten dies unter anderem damit begründet, dass die in einem Gutachten festgestellte Unterscheidungskraft von 58 Prozent der Verbraucher bei weitem nicht ausreiche. Das Markenamt hatte gar eine Quote von 75 Prozent gefordert.
Sparkassen-Rot als Präzedenzfall?
Der BGH verwies nun in der Verhandlung auf eine Entscheidung des EuGH im Streit um das Sparkassen-Rot, wonach es genügt, wenn eine Mehrheit der Verbraucher den jeweiligen Farbton als typisches Kennzeichen des Unternehmens in der jeweiligen Branche erkennt. Damit würde ein Erkennungswert von knapp über 50 Prozent für den Schutz abstrakter Farbmarken ausreichen.